News | 08.04.25

Solarspitzengesetz - Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter

Seit dem 25.02.2025 gilt im Rahmen des Solarspitzengesetz 2025 für PV-Neuanlagen, dass diese mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einer Steuerbox gebaut werden oder die Einspeiseleistung der Anlage auf 60% gedrosselt werden muss.

Erfreulicher Weise ist die Stromgewinnung durch erneuerbare Energien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Technologie diesen entstandenen Strom im großem Stil auf Vorrat zu speichern, hat allerdings noch viel Luft nach oben, was wiederum zu negativen Strompreisen führen kann.

Negative Strompreise entstehen an der Strombörse, wenn mehr Strom produziert wird, als verbraucht werden kann.

In den „Day-ahead“ Auktionen wird Strom für den nächsten Tag gehandelt. Erzeuger bieten Strom an, und die Preise richten sich nach den Kosten der Erzeugung. Erneuerbare Energien wie Wind- und Solarstrom haben keine Kosten. Wenn das Wetter entsprechend ist, wird der Strom ohne Verbrauchskosten erzeugt. Wenn also zu viel Strom aus diesen Quellen erzeugt wird, müssen Verbraucher dafür bezahlt werden, diesen zusätzlichen Strom zu nutzen oder zu speichern. Das ist wichtig, um das Stromnetz stabil zu halten, da ein Ungleichgewicht an Erzeugung und Verbrauch das Stromnetz destabilisieren könnte. 

Wie läuft das nun in der Praxis?

Ohne Smart Meter: Wenn eine PV-Anlage mit weniger als 100 kWp installiert wird und kein Smart Meter vorhanden ist, wird die Einspeiseleistung auf 60 % begrenzt. Man erhält Geld für den eingespeisten Strom, auch wenn die Preise negativ sind. Allerdings kann man bei hoher Produktion, wie zum Beispiel im Sommer mittags, nicht den gesamten Strom einspeisen.

Mit Smart Meter: Wenn ein Smart Meter nachgerüstet wird, gilt ab dem nächsten Jahr die Nullvergütung bei negativen Strompreisen. Dafür kann man dann bis zu 100 % der erzeugten Leistung einspeisen.

In beiden Fällen kann man den Strom, der nicht eingespeist werden kann, selbst nutzen. Das geht entweder durch den Einsatz von Geräten wie Waschmaschinen oder E-Autos oder durch das Speichern in einer Batterie. Strom, der in einem Stromspeicher gespeichert und später ins Netz eingespeist wird, kann unter bestimmten Bedingungen Geld bringen. Die genauen Regeln dafür sind im Gesetz (§ 19 EEG) festgelegt, und es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie dieser Strom bilanziert wird. Der Mechanismus für die Nullvergütung bleibt dabei unverändert.

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